Hochzeitsdoku.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für über Hochzeitsdoku.de durchgeführte Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2
Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
1.3
Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Diapositive, Digitalaufnahmen, Papierbilder, usw.)
2 Produktionsaufträge
2.1
Der Fotograf wird den erteilten Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.2
Der Fotograf wählt die Fotos aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
2.3
Der Auftraggeber erhält für die erste Stunde des Auftrages mindestens 30 Fotos. Anschließend bekommt er für jede weitere Stunde mindestens 15 Fotos pro Stunde.
3 Urheberrecht
3.1
Dem Fotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
3.2
Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Lichtbilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden.
3.3
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
3.4
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotograf zum Schadensersatz.
3.5
Die Negative bzw. Dateien verbleiben beim Fotograf. Eine Herausgabe der Negative/Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur durch gesonderte Vereinbarung.
4 Honorare
4.1
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für Hochzeitsfotografie des Fotografs. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4.2
Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografs, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4.3
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material und Laborkosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.4
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von mindestens 50% des Honorars fällig. Der Restbetrag muss spätestens bei Übergabe der Lichtbilder gezahlt werden.
5 Vertragsstrafe, Schadenersatz
5.1
Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird bis 4 Wochen vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung des Fotografs eine Aufwandsentschädigung von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei Widerruf innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung des Fotografs wird eine Aufwandsentschädigung von 100% des vereinbarten Honorars fällig.
5.2
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografs erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Lichtbildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
6 Haftung
6.1
Der Fotograf verpflichtet sich, Negative und Dateien sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt, falls nicht anders vereinbart, fremde und eigene Negative und Dateien nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2
Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Kunden entstehen. Für eigenes Verschulden haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.3
Der Fotograf ist berechtigt Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt er seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.
6.4
Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet der Fotograf bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.5
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.6
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 1 Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotograf eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Reklamation beim Fotograf.
6.7
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
6.8
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
6.9
Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
6.10
Die Organisation und Vergabe von Buchungen, sowohl deren Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsstörungen) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
6.11
Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotograf zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotograf abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.
7 Datenschutz
7.1
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
7.2
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8 Schlussbestimmungen
8.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
8.2
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.3
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
8.4
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Diese AGB gelten ab dem 10.04.2009, alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.